Feuerwehr-Hüpfburg des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e.V.
Nutzungsbedingungen
Stand 04/2024
Die Feuerwehrhüpfburg ist in einem Packsack verstaut und hat aufgebaut eine Größe von 5 x 5,60 m. Sie wird mit folgendem Zubehör verliehen:
- Gebläse
- Plane für den Untergrund
- Rasenteppich
- Handstaubsauger
- Rollwagen mit 4 Spanngurten
Die Ausleihe und Rückgabe sind ordnungsgemäß:
- über die Ansprechpartner des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e.V. (KFV SPN), welche über die E-Mailadresse spa(at)kjf-spn.de zu erreichen sind,
- mit dem Grund der Veranstaltung
- und bis zu 3 Monaten vor der Veranstaltung zur festen Terminbestätigung durch den KFV SPN
anzuzeigen.
Der Nutzer hat eine verantwortliche Person für die Übernahme, für den Zeitraum der Veranstaltung und für die Rückgabe namentlich mit dessen Erreichbarkeiten (Email und Mobilfunknummer) zu benennen.
Die Ausleihe erfolgt in der Reihenfolge
- Sponsor, Partner der Feuerwehr, Kooperationspartner des KFV SPN
- Ortsfeuerwehren und
- andere Nutzer.
Die Hüpfburg wird an die Sponsoren der Hüpfburg, die Partner der Feuerwehr, und Kooperationspartner des KFV SPN sowie an Ortsfeuerwehren innerhalb des Landkreises Spree-Neiße kostenneutral zur Verfügung gestellt. Anderen Nutzern kann sie auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Dafür ist eine Spende an den KFV in Höhe von 100,00 EUR/1 bis max.3 Tage zu entrichten. Für jeden weiteren Tag erhöht sich die fällige Spende um 50,00 EUR/Tag. Dieser Betrag ist spätestens 5 Tage vor der Übergabe auf das Konto des KFV SPN zu überweisen. Die Überweisung ist bei der Übergabe mittels Kontoauszuges nachzuweisen.
Die verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hüpfburg sorgfältig und ordnungsgemäß genutzt, transportiert und aufbewahrt wird sowie die Gerätschaften, insbesondere der Lüfter bestimmungsgemäß genutzt werden.
Die Nutzung der Hüpfburg darf nur bei trockenem Wetter erfolgen. Um zu verhindern, dass Wasser in die Hüpfburg läuft, darf sie bei Regen nicht ausgeschaltet werden. Sollte die Hüpfburg einregnen, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese trocken und ohne Stockungsflecken ordnungsgemäß verlastet wird.
Für Schäden und Verluste haftet der Nutzer. Entstandene Schäden sind unverzüglich bei der Rückgabe der Hüpfburg anzuzeigen und bei der Durchführung der Veranstaltung durch Fotos zu dokumentieren.
Für Personenschäden während der Benutzung der Hüpfburg haftet der Veranstalter.
Es ist ein Über- und Rückgabeprotokoll auszufüllen und beidseitig zu unterschreiben.
Buder
Vorstandsvorsitzender
Eine Übersicht der Vergabetermine der Feuerwehr-Hüpfburg findst du hier..