Spieleanhänger des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e.V.
Nutzungsbedingungen
Stand 04/2024
Die Ausleihe und Rückgabe ist ordnungsgemäß:
- über die Ansprechpartner des Kreisfeuerwehrverbandes Spree-Neiße e.V. (KFV SPN), welche über die E-Mailadresse spa@kjf-spn.de zu erreichen sind,
- mit dem Grund der Veranstaltung
- und bis zu 3 Monaten vor der Veranstaltung zur festen Terminbestätigung durch den KFV SPN
anzuzeigen.
Der Nutzer hat eine verantwortliche Person für die Übernahme, für den Zeitraum der Veranstaltung und für die Rückgabe namentlich mit deren Erreichbarkeiten (Email und Mobilfunknummer) zu benennen.
Die Ausleihe erfolgt in der Reihenfolge:
- Sponsor, Partner der Feuerwehr, Kooperationspartner des KFV SPN
- Ortsfeuerwehren und
- andere Nutzer.
Der Spieleanhänger wird an die Sponsoren des Spieleanhängers, die Partner der Feuerwehr, und Kooperationspartner des KFV SPN sowie an Ortsfeuerwehren innerhalb des Landkreises Spree-Neiße kostenneutral zur Verfügung gestellt. Anderen Nutzern kann der Spieleanhänger auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Dafür ist eine Spende an den KFV in Höhe von 100,00 EUR/ 1 bis max.3 Tage zu entrichten. Für jeden weiteren Tag erhöht sich die fällige Spende um 50,00 EUR/ Tag. Dieser Betrag ist spätestens 5 Tage vor der Übergabe auf das Konto des KFV SPN zu überweisen. Die Überweisung ist bei der Übergabe mittels Kontoauszug nachzuweisen.
Die verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass der Spieleanhänger sorgfältig und ordnungsgemäß nach Straßenverkehrsordnung genutzt, transportiert und aufbewahrt wird sowie die Gerätschaften bestimmungsgemäß genutzt werden.
- Zulässige Gesamtmasse Spieleanhänger 1: 2.000 kg
- Zulässige Gesamtmasse Spieleanhänger 2: 1.300 kg
Der Spieleanhänger ist im abgestellten Zustand mit dem Sicherungsschloss zu sichern.
Der KFV SPN übergibt den Spieleanhänger mit je einem Schlüssel für das Sicherungsschloss der Anhängerkupplung und für die Hecktüren des Spieleanhängers. Des Weiteren ist bei der Übergabe die Zulassungsbescheinigung und Beladungsliste zu übergeben.
Die Nutzung der Hüpfburg darf nur bei trockenem Wetter erfolgen. Um zu verhindern, dass Wasser in die Hüpfburg läuft, darf sie bei Regen nicht ausgeschaltet werden. Sollte die Hüpfburg einregnen, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese trocken und ohne Stockungsflecken ordnungsgemäß verlastet wird.
Die Nutzung des Spieleanhängers erfolgt ausschließlich unter Nutzung der Banner „Einfach Einsteigen“. Diese sind öffentlichkeitswirksam anzubringen. Befestigungsmaterial wird nicht bereitgestellt.
Die Nutzung des Spieleanhängers einschließlich der benutzten Geräte und verwendeten Banner ist fotografisch zu dokumentieren. Im Anschluss sind max. 3 Fotos als Nachweis an den Vorstand für Geschäftsführung per Email (geschaeftsfuehrung@kfv-spn.de) zu senden.
Für Schäden und Verluste haftet der Nutzer. Entstandene Schäden sind unverzüglich bei der Rückgabe des Spieleanhängers anzuzeigen und bei der Durchführung der Veranstaltung durch Fotos zu dokumentieren.
Für Personenschäden, während der Benutzung der Spielgeräte des Spieleanhängers haftet der Veranstalter.
Die Beladung ist ordnungsgemäß und entsprechend der Beladungsliste auf Vollständigkeit zu kontrollieren.
Bei der Rückgabe des Spieleanhängers sind die beiden Schlüssel sowie die Zulassungsbescheinigung abzugeben.
Es ist ein Über- und Rückgabeprotokoll auszufüllen und beidseitig zu unterschreiben.
Buder
Vorstandsvorsitzender
Eine Übersicht der Vergabetermine beider Spieleanhänger findst du hier..